Fachanwälte für Steuerrecht haben gegenüber einem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer besondere Kenntnisse im Steuerrecht nachgewiesen. Dies geschieht durch Teilnahme an einem Lehrgang im Umfang von 160 Stunden mit anschließenden Klausuren und durch den Nachweis der Bearbeitung von mindestens 50 Fällen aus der Praxis aus allen Teilen des Steuerrechts.

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